Willkommen beim Jungen Forum Handchirurgie der ÖGH!

Junges Forum Handchirurgie
Wir sind eine Gruppe von AssistenzärztInnen/FachärztInnen für Traumatologie und Orthopädie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Plastische- und Wiederherstellungschirurgie, Allgemeinchirurgie, Kinderchirurgie, die bereits in der Handchirurgie tätig sind bzw. Interesse daran haben.
Unser Ziel ist die nationale und internationale Vernetzung von jungen Handchirurgen, Organisation von eigenen Fortbildungen, Kursen und Hospitationen und der Aufbau einer Sammlung eigener wissenschaftlicher Arbeiten.
Im Rahmen der ÖGH - Frühjahrsklausurtagung werden wir uns ab sofort auch als Junges Forum wissenschaftlich präsentieren können.
Ein Herbsttreffen soll Wissenstransfer mit Vertiefung der persönlichen Kontakte verbinden.
Zuständigkeiten ab 2022:
Sprecher: Dr. Stefan Froschauer; Vertreter: Dr. Stefan Quadlbauer
Nationale Koordination: Dr. Rudolf Rosenauer
Internationale Koordination: Dr. Johannes Mayer, Dr. Meike Hopfner
Fortbildungen des JFH: Dr. Stefan Froschauer, Dr. Julian Mihalic, Dr. Sebastian Leixnering
Wissenschaftliche Arbeiten: Dr. Dominik Duscher, Dr. Lukas Horling
Interne Kommunikation: Dr. Michel Müller-Eggenberger, Dr. Christoph Stiglbauer
Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Stefan Benedikt, Dr. Simone Bode, Dr. Kerstin Simon
Koordinator ÖGH FJKT: Dr. Daniel Oswald
Wir freuen uns über neue Mitglieder!
Voraussetzungen zur Mitgliedschaft:
- AssistenzärztInnen/FachärztInnen für Traumatologie und Orthopädie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Plastische- und Wiederherstellungschirurgie, Allgemeinchirurgie, Kinderchirurgie mit Interesse an der Handchirurgie
- vor, in und bis drei Jahre nach der Spezialisierung in Handchirurgie
- für die Mitgliedschaft beim JF besteht ein Alterslimit mit Ende des 39. Lebensjahres
- die Mitgliedschaft ist kostenlos, die Mitgliedschaft in der ÖGH verpflichtend (kann gemeinsam mit der Mitgliedschaft im Jungen Forum beantragt werden).
Antragsformular Junges Forum als pdf: wird erneuert und ist in Kürze wieder online
Antragsformular ÖGH: bitte unten auf den Knopf klicken